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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Für alle Lieferungen der Sacher & Co. GmbH, nachstehend als „Lieferfirma“ bezeichnet, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen; hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bezugsbedingungen des Käufers sind für die Lieferfirma unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich von ihr anerkannt werden.

2. Sämtliche Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend.

3. Die Rechnungen der Lieferfirma sind zahlbar innerhalb:

  • 14 Tage netto ab Rechnungsdatum.


Die Rechnung gilt zugleich als Auftragsbestätigung.

4. Bei Wechselzahlungen hat der Käufer die Wechselkosten, insbesondere Diskont‐ und Inkassospesen zu tragen. Der Abzug eines Kassenskontos ist bei Wechselzahlung nicht zulässig.

5. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers ab Sitz der Lieferfirma. Versicherungen werden nur auf Verlangen des Käufers und auf dessen Kosten abgeschlossen. Porto und Verpackung werden nach Aufwand berechnet. – Bei Zielüberschreitung behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen vor.

6. Reklamationen können nur innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung anerkannt werden. Reklamationen bzw. Aufgabe von Fehlmengen durch den Auftraggeber werden nur anerkannt, wenn

a) eine nachgewiesene Wareneingangskontrolle durchgeführt wurde,
b) die Reklamationsfrist nicht überschritten wurde, oder
c) grobe Fahrlässigkeit bzw. vorsätzliche Schadensherbeiführung durch den Auftraggeber ausgeschlossen sind, und der Schaden durch den Auftragnehmer verursacht wurde.

7. Für alle Lieferungen bleibt die Liefermöglichkeit ausdrücklich vorbehalten. Höhere Gewalt, insbesondere Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Verkehrshindernisse und sonstige unvorhergesehene Ereignisse entbinden die Lieferfirma von der Lieferpflicht.– Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder mangelnder Liefermöglichkeit, gleich aus welchem Grunde, sind ausgeschlossen.

8. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen (bei Zahlung mit Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) Eigentum der Lieferfirma. Vor vollständiger Bezahlung ist die Veräußerung der Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig; für diesen Fall tritt der Käufer schon jetzt die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten in der Höhe der noch offen stehenden Ansprüche der Lieferfirma an diese ab. Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen der Lieferfirma die Abtretung seinen Abnehmern bekannt zu geben und der Lieferfirma die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Im Übrigen dürfen die Waren vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.

9. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Annaberg‐Buchholz. Das Vertragsverhältnis unterliegt, auch wenn es sich um Lieferungen ins Ausland handelt, dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle aus dem Vertragsverhältnis mit dem Käufer unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten, auch für Ansprüche aus Schecks oder Wechseln sowie Lastschriften, ist der Gerichtsstand Annaberg‐Buchholz.

10. Bei Bestellungen unter 100,– € berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 5,– €.


Fassung 01.01.2021